Mit dem im April 2022 vorgelegten Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz soll der Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Da grundlegend Konsens in der Regierungskoalition zu diesem Gesetzgebungsverfahren besteht, ist damit zu rechnen, dass das Gesetzgebungsverfahren in den kommenden Monaten zügig abgeschlossen wird.
Ziel dieses Gesetzes ist es, den Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes kommt eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgeberverfahrens (sogenannte „interne Meldestelle“) für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes und für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ab dem 17.12.2023. Betroffen sind daher in der Regel die Unternehmen mit entsprechender Mitarbeiteranzahl. Erfreulicherweise sind Unternehmen in der Ausgestaltung des Hinweisgebersystems sehr frei.
WGW berät zahlreiche Mandanten in den relevanten Rechtsgebieten IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kartellrecht, Datenschutzrecht und zu Themen der Corporate Compliance und betreibt daher bereits heute Hinweisgebersysteme für zahlreiche Unternehmen.